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28.05.2024

Der Traum vom Wintergarten wird staatlich gefördert

Diese Voraussetzungen sind für finanzielle Zuschüsse beim Glasanbau zu erfüllen
 
Größe Dach 1: 4,00 x 3,70 Meter; Dach 2: 4,00 x 2,30 Meter; SL Komfortverriegelung; Farbe WT02980077,, GFW nach RC2, cero RC2N (an RC2 angelehnt)
Schöne Aussichten dank staatlicher Zuschüsse: Für einen Wintergarten können Hausbesitzer von Förderungen profitieren. Foto: djd/Solarlux/Malik Pahlmann
Mehr Wohnraum schaffen, Tageslicht ins Haus holen und gleichzeitig die Energiebilanz verbessern: Vom Anbau eines gläsernen Wintergartens träumen viele Hauseigentümer. Kaum bekannt dürfte den meisten allerdings sein, dass sie für diese Modernisierung staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen können.

Förderungen für den Glasanbau

Für einen Wintergarten stehen zwei Förderwege zur Wahl: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert derartige Modernisierungsvorhaben mit bis zu 12.000 Euro als direktem Zuschuss. Grundvoraussetzung für die Fördermittel ist, dass ein Energieberater einen individuellen Sanierungsplan erstellt hat. Auf dieser Basis können die Besitzer die energetische Effizienz ihres Zuhauses verbessern. Die Höhe der staatlichen Förderung richtet sich nach den umgesetzten Optimierungsmaßnahmen. Daneben ist ein Einkommenssteuerbonus nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz möglich. Dabei werden, verteilt auf drei Jahre, bis zu 20 Prozent der Investitionen für energetische Maßnahmen über die Steuer zurückgezahlt - bis zu maximal 40.000 Euro.

Die Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit erfüllt Solarlux als aktuell einziger Hersteller mit seinen hochwärmegedämmten Wintergärten. Hauseigentümer erhalten umfassende Unterstützung beim Wintergartenbau, von der Prüfung der Förderfähigkeit über den Antrag bis zur Realisierung. Bei beiden Förderungsvarianten sind besondere bauliche Gegebenheiten und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. So ist es zwingend notwendig, den Antrag für die Förderung vor dem Baubeginn zu stellen. Zu den weiteren Kriterien bei der Förderung über die BAFA gehört unter anderem, dass der Bauantrag des Bestandshauses älter als fünf Jahre sein muss. Eine Anforderung für die Förderung mittels Einkommensteuerbonus ist es wiederum, dass seit der Grundsteinlegung mehr als zehn Jahre vergangen sind.

Mehr Licht und mehr Wohnqualität

Die staatlich förderbaren Glasanbauten eignen sich als Vergrößerung des Wohnzimmers und Esszimmers, als Homeoffice oder auch als Wellnessbereich. Die vollwertige, wärmegedämmte Raumerweiterung bietet zu jeder Jahreszeit und bei jeder Wetterlage einen Platz nah am Garten und der Natur. Unter www.solarlux.com etwa finden sich weitere Informationen und eine Kontaktmöglichkeit. Ein weiterer Vorteil der Glasanbauten: Tageslicht kann bis in alle Ecken des Hauses strömen, alle Räume profitieren somit von mehr Helligkeit und Atmosphäre. Praktisch sind auch senkrechte Verglasungen, die sich komplett öffnen lassen, beispielsweise als Glas-Faltwand. Auf diese Weise sind Innen- und Außenbereich nicht nur optisch miteinander verbunden.

Quelle: Solarlux GmbH
Foto: djd/Solarlux/Malik Pahlmann


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